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Baden-Württemberg
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(2) 4 K 115-19
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Neckarstraße 90, 69412 Eberbach
130.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
(2) 4 K 115-19
Adresse:
Neckarstraße 90, 69412 Eberbach
Wohn-/Nutzfläche:
76
Baujahr:
2006
Beschreibung:
3-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus nebst Garage und Keller, Wohnfläche ca. 76 m², Baujahr ca. 2006.
Verkehrswert:
130.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
327 €
Grunderwerbsteuer:
6.500 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):410,03 € (verzinster Betrag: $117.000 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5 €
Gesamt:
7.933,53 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 17. Dez. 2024, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Eberbach Blatt 5856
144 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Eberbach, Flurstück 1185
Gebäude- und Freifläche, Neckarstraße 90, 92, 92/1
Größe: 302 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2, dem Balkon und dem Keller sowie einem Pkw-Stellplatz in der Garage.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
3-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus nebst Garage und Keller, Wohnfläche ca. 76 m², Baujahr ca. 2006.
Verkehrswert: 130.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.06.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340919007174, Az. (2) 4 K 115/19, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Eberbach Blatt 5856
144 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Eberbach, Flurstück 1185
Gebäude- und Freifläche, Neckarstraße 90, 92, 92/1
Größe: 302 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2, dem Balkon und dem Keller sowie einem Pkw-Stellplatz in der Garage.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
3-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus nebst Garage und Keller, Wohnfläche ca. 76 m², Baujahr ca. 2006.
Verkehrswert: 130.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.06.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340919007174, Az. (2) 4 K 115/19, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.